Wenn der Karren mal aus dem Dreck gezogen werden muss.
Im folgenden für alle Autofahrer und Versicherungsnehmer ein paar Infos über die Bedingungen – beispielhaft der HUK-Coburg – bei sogenannten „Kasko-Select“ Verträgen.
Obwohl wir seit vielen Jahren mit der HUK gut zusammenarbeiten – auch im Bereich der Kasko-Schäden – sind uns die „Select“-Verträge der Versicherungen, nicht nur bei der HUK, alles andere als sympatisch. Warum dies so ist, versuche ich im Folgenden zu erklären.
Zum ersten ist es ganz einfach nicht in Ordnung, einen Autofahrer zu zwingen, in eine bestimmte Werkstatt zur Reparatur zu gehen. Noch dazu, wenn man dort nicht einmal jemanden kennt.
Zum zweiten kann dies zur Folge haben, dass Kulanzleistungen – also freiwillige Leistungen des Hersteller nach der Fahrzeuggarantie – komplett abgelehnt werden.Mit Recht.
Nahezu unbemerkt hat die HUK-COBURG ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen in den sogenannten Kasko-Select-Verträgen mit Werkstattbindung geändert.
Dies kann erheblichen Einfluss auf die Entschädigungsleistung haben bis zum Totalverlust der Versicherungsleistung!
Die Select-Verträge sind etwas günstiger, dafür muss der Autofahrer aber im Schadensfalle eine Werkstatt aus dem Netz seiner Versicherung zur Reparatur wählen. Ansonsten wird in jedem Fall die Leistung gekürzt oder sogar verweigert! Weil die Partnerwerkstätten die Reparatur angeblich wesentlich günstiger durchführen.
Wir wollen doch nur unsere Kunden einfach ordentlich bedienen und schreiben ganz sicher keine überhöhten Versicherungsrechnungen.
Ein Beispiel, das uns passiert ist:
Ein Kundin hat an Ihrem Toyota Yaris eine defekte Windschutzscheibe. Sie hat die Reparatur bei uns in Auftrag gegeben. Wir haben die Scheibe bestellt und die Kundin hat zum Reparaturtermin erst ihre Versicherungsunterlagen mitgebracht. Bei der Durchsicht der Unterlagen haben wir eben die Select-Vereinbarung festgestellt (es war nicht die HUK).
Da die Windschutzscheibe schon geliefert und vorbereitet war, haben wir versucht, eine vernünftige Lösung mit der Versicherung zu finden und dort angerufen. Wir haben vorgeschlagen, die Reparatur auf jeden Fall um 50.-Euro günstiger als die Partnerwerkstatt der Versicherung durchzuführen – das wurde rundweg abgelehnt! Sinngemäss sagte die Sachbearbeiterin, dass es ihr egal wäre, wo die Reparatur durchgeführt wird und wieviel wir dafür verrechnen – wenn es nicht die Partnerwerkstatt ist, sind in jedem Fall 500€ mehr Selbstbeteiligung fällig. Denen ging es also gar nicht um das Einsparen von Kosten, das ja auch im Sinne der Versicherungsnehmer (bei geringeren Gesamtkosten müsste die Versicherungsprämie sinken) wäre. Sondern einfach darum, die einmal geschlossenen Verträge mit Werkstätten (ein Schelm, wer hier an Vorteilsnahme denkt) buchstabengetreu zu erfüllen.
Dann haben wir bei 500.- Euro erhöhter Selbstbeteiligung (insgesamt hätte die Reparatur bei uns 470.- Euro gekostet) das doch gelassen – die Scheibe lag dann sehr, sehr lange bei uns im Lager oder liegt heute noch dort …
…wie schon gesagt, wir werden keine Versicherung schlechtreden, auch nicht die HUK. Aber bitte, meine Empfehlung an alle Autofahrer: ganz genau anschauen und erklären lassen, welche Bedingungen beim Abschluss der Kfz-Versicherung als Grundlage genommen werden. Am besten wäre ein Toyota natürlich ohnehin bei der Toyota-Versicherung aufgehoben. Weil er dann auch bei Toyota repariert wird. Sicher. Und mit Garantie.
Natürlich können wir auch einige Versicherungsfachleute empfehlen, die ordentliche, vernünftige Verträge guter Assekuranzen vermitteln, auch ohne Werkstattbindung.
Hier ein paar mehr Infos zu den Kasko-Select – Bedingungen: