Typisch deutscher Gendefekt – oder doch nur ganz einfach Betrüger?

Am Anfang des Jahres kommt viel Post ins Haus, die man eigentlich so gar nicht sehen will. Unter anderem die diversen Versicherungsrechnungen.

Im Kfz-Bereich ist eine Beitragsenkung eher die Ausnahme als die Regel – obwohl der Beitragssatz bei unfallfreiem Versicherungsverlauf ja von Jahr zu Jahr sinkt. Aber mal ändert sich eine Typklasse, die Regionalklasse steigt, der Beitrag wird angepasst – oder, im schlechtesten Fall, kommt alles zusammen. Es ist einfach mehr zu bezahlen.

Da ist es kein Wunder, dass man versucht, aus der Versicherung auch was rauszuholen. Oder?

Wenn einem irgendetwas passiert – was ist oft die erste Reaktion? Ganz klar: nicht „da-habe-ich-jetzt-was-dazugelernt“ oder „nächstes-Mal-passe-ich-besser-auf“, sondern „welche-Versicherung-zahlt-denn-das?“. Die Reaktion muss irgendwie genetisch bedingt sein, weil bei so vielen Leuten läuft das genau gleich ab.

Mit dazu gehört offensichtlich auch, sich dabei auch gleich noch einen Vorteil zu verschaffen.

Seit vielen Jahren kenne ich die Situation schon: der Kunde steht vor mir, die Wundschutzscheibe seines Autos ist kaputt oder hat zumindest einen Steinschlag. Zahlen wird den Schaden die Teilkasko-Versicherung. Oft abgeschlossen mit 150.- Euro Selbstbeteiligung. Was kommt also für eine Frage? „Da kann man doch was machen, oder? Mein Nachbar musste bei XY die Selbstbeteiligung auch nicht bezahlen …“

Es gibt nur eine einzige, wirklich nur eine, richtige Antwort für beide Seiten: „Nein. Nix zu machen. Das wäre Betrug und ist strafbar!“

Warum? Es müsste ja an die Versicherung eine auf irgendeine Art und Weise eine Rechnung mit einem erhöhten Betrag geschrieben werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Normalpreis für die Versicherung erhöht wird (was diese normalerweise ohnehin nicht akzeptieren würde) oder eine entsprechende Gutschrift, auch nachträglich, erstellt wird. Findige „Parkplatzglaser“ sind dazu übergegangen, einen „Werbevertrag“ abzuschliessen, der mit 150.- Euro für die Anbringung eines Aufklebers auf der Scheibe honoriert wird – auch das ist nicht zulässig und wurde bereits gerichtlich so behandelt.

Vor allem: beide beteiligten Parteien, sowohl der Versicherungsnehmer wie auch der Reparateur, begehen ein strafbares Betrugsdelikt! Es müsste in jedem Fall der Zahler, also die Versicherung, von einer Preisminderung informiert werden. Und was macht die dann? Ganz klar, kürzt die Leistung auch entsprechend.

Auch wenn die Werkstatt z.B. sagen würde, ich schenke meinen Stammkunden die Selbstbeteiligung. Was ist da passiert? Die Rechnung wurde nachträglich gemindert. Wenn die Versicherung als Zahler nicht davon informiert wird, wurde sie betrogen. Definitiv.

Das gilt übrigens auch für jeden Vollkasko-Reparaturschaden, bei dem ähnliches versucht wird.

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Ob es die 150 Euro rechtfertigen, zum Betrüger zu werden? Ich finde, nein – aber das jeder muss selber für sich entscheiden. Ich weiß, es gibt um mich herum viele, viele Betrüger …  komisches Gefühl …

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Veröffentlicht von Michael Ströher

Auto- und Motorradldamisch seit kurz nach der Geburt. Toyota - Profi und Fan von allem, was auf Rädern Spaß macht. Hybrid - Junkie - mit eigener Meinung.

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